Wasserversorgung des Marktes Ortenburg Teilweise Aufhebung des Abkochgebots – Trinkwasser kann überwiegend wieder uneingeschränkt genutzt werden
Nach zahlreichen und sorgfältigen Untersuchungen des Trinkwassers konnten für den überwiegenden Teil des Versorgungsgebietes keine weiteren Auffälligkeiten oder Beeinträchtigungen festgestellt werden. Das zuständige Gesundheitsamt Passau hat das Abkochgebot daher für den überwiegenden Teil des Versorgungsgebietes aufgehoben.
Für folgende Ortsteile und Bereiche bleibt das Abkochgebot bis auf Weiteres bestehen:
Aunberg
Bärndobl
Breitreut
Buchet
Elexenbach
Galla
Gassenmann
Hilking
Holzkirchen
Höfl
Kallöd
Klugsöd
Kühhügl
Maierhof
Ottenöd
Röhrn
Schöfbach
In allen übrigen vom Markt Ortenburg versorgten Bereichen ist das Abkochgebot aufgehoben. Das Trinkwasser kann dort wieder uneingeschränkt zum Trinken, zur Zubereitung von Speisen, zum Zähneputzen sowie für alle weiteren Zwecke verwendet werden.
Für die weiterhin betroffenen Ortsteile und Bereiche gelten die bisherigen Anweisungen des Gesundheitsamtes Passau unverändert. Dort ist das Leitungswasser weiterhin vor der Verwendung zum Trinken, zur Zubereitung von Speisen, zum Zähneputzen und zum Reinigen offener Wunden abzukochen.
Der Markt Ortenburg wird vorsorglich und über die Anforderungen der Trinkwasserverordnung hinaus auch weiterhin an verschiedenen Stellen des Trinkwasserleitungsnetzes Proben entnehmen und untersuchen lassen, um die einwandfreie Qualität des Trinkwassers sicherzustellen.
Bitte geben Sie diese Information auch an Ihre Mitbewohner und Nachbarn weiter und achten Sie insbesondere darauf, dass besonders schutzbedürftige Personen in Ihrem Umfeld erreicht werden.
Für Rückfragen stehen Ihnen die zuständigen Mitarbeiter der Gemeindeverwaltung (Herr Pletz, Tel. 08542/164-19) oder des Wasserwerks (Herr Schlögl oder Herr Käser, Mobil 0171/6167242) gerne zur Verfügung.
Wir informieren Sie umgehend, sobald das Abkochgebot auch für die derzeit noch betroffenen Bereiche aufgehoben werden kann.



