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Wahlen & Entscheidungen

 

Eine Wahl im Sinne der Politikwissenschaft ist ein Verfahren in Staaten, Gebietskörperschaften und Organisationen zur Bestellung einer repräsentativen Person oder mehrerer Personen als entscheidungs- oder herrschaftsausübendes Organ. Aus Wahlen können Abgeordnete (z. B. bei Landtags- und Bundestagswahlen), Kreis-, Stadt-, Gemeinderäte (bei Kommunalwahlen), Präsidenten und Regierungschefs, Vorstände, Aufsichtsräte, Betriebsräte u. ä. hervorgehen. Diese Amts- oder Mandatsinhaber erhalten ihre Legitimation dadurch, dass eine Personengruppe in einem vorher festgelegten Verfahren ihren Willen äußert. Die Summe der Einzelentscheidungen führt zur Gesamtentscheidung, der Wahl.

Die Personen, die zur Wahl berechtigt sind (Wahlberechtigte), wählen in einem festgelegten Verfahren (Wahlsystem) – zumeist aus einer Auswahl – einen Amts- oder Mandatsinhaber oder ein Gremium für einen festgelegten Zeitraum.

Zu unterscheiden ist zwischen egalitären und funktionalen Repräsentativsystemen: Egalitär bedeutet, dass alle Wahlberechtigten gleich behandelt werden; funktional ist eine Wahl, bei der Vertreter verschiedener Statusgruppen ihre Vertreter in getrennten Wahlgängen (z. B. Wahl der Vertreter von Anteilseignern, leitenden Angestellten und sonstigem Personal bei der Wahl von Aufsichtsräten) wählen. Bei politischen Wahlen ist als Maßnahme zur Einteilung der Wählerschaft nur eine Zuordnung jedes Wählers zu einem bestimmten Wahlkreis und darin einem Stimmbezirk zulässig, ansonsten gilt wie bei allen egalitären Repräsentativsystemen der Grundsatz: „Eine Person, eine Stimme.“

 

Bundestagswahlen im September: Wichtige Hinweise für Deutsche mit gleichzeitiger Staatsangehörigkeit des Gastlandes

 

Am 26. September 2021 findet die Bundestagswahl statt. Bürgerinnen und Bürger, die die deutsche Staatsbürgerschaft besitzen, 18 Jahre alt sind und seit mindestens 3 Monaten den Wohnsitz in Deutschland haben, sind wahlberechtigt.

Nach § 12 des Bundeswahlgesetzes sind Deutsche, die außerhalb der Bundesrepublik Deutschland leben, bei Vorliegen der gesetzlich festgelegten Voraussetzungen ebenfalls wahlberechtigt und können auch von außerhalb des Bundesgebietes durch Briefwahl an der Wahl teilnehmen. Werden Sie gleichzeitig von der Regierung des Staates, in dem Sie leben, als eigener Staatsangehöriger in Anspruch genommen, sollten Sie sich rechtzeitig bei den Behörden des Staates, dessen Staatsangehörigkeit Sie neben der deutschen besitzen, darüber informieren, ob Ihnen aus der Wahlteilnahme persönliche Nachteile erwachsen können.

Nach § 12 Abs. 2 des Bundeswahlgesetzes sind auch Personen wahlberechtigt, die nach Vollendung ihres 14. Lebensjahres mindestens drei Monate ein Wohnung in Deutschland inne hatten und dieser Aufenthalt nicht länger als 25 Jahre zurückliegt. Diese Personen müssen einen förmlichen Antrag stellen, damit sie ins Wählerverzeichnis eingetragen werden.

Der Antrag stellt gleichzeitig einen Wahlscheinantrag dar und die Briefwahlunterlagen werden an die im Antrag stehende Adresse geschickt, sobald das Wählerverzeichnis und die Stimmzettel vorliegen.

Das entsprechende Formular finden Sie hier.

Weitere Informationen erhalten Sie auf der Homepage des Bundeswahlleiters.

 

Wahlamt

Sachbearbeiter: Stefan Wasmeier         
Tel.: 08542 / 164-20, Fax: 08542 / 164-40
Email: 

 

 

Ergebnisse der letzte Wahlen & Entscheide erfahren Sie beim Bayerischen Landesamt für Statistik und Datenverarbeitung:

 

Bayerisches Landesamt für Statistik und Datenverarbeitung

 

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