Kommunalpolitik
Kommunalpolitik ist die politische Arbeit in Gebietskörperschaften, also in Gemeinden bzw. Städten oder in Landkreisen und Verwaltungsbezirken.
Die Städte und Gemeinden der Bundesrepublik Deutschland haben das im Grundgesetz Art. 28 Abs. 2 garantierte Recht auf kommunale Selbstverwaltung, d.h. sie können ihre eigenen Angelegenheiten im Rahmen der Gesetze selbst und eigenverantwortlich regeln und entscheiden. Dafür werden von den Bürgern Gemeindevertretungen und Bürgermeister gewählt. Umgangssprachlich wird diese Gesetzgebungskompetenz Ländersache genannt. Die genaue Form der kommunalen Selbstverwaltung und die dafür zu wählenden Organe werden in der Kommunalverfassung, den Verfassungen und Gemeindeordnungen der Länder geregelt; die Regelungen differieren von Bundesland zu Bundesland. Bei den Wahlen zu den Kommunalparlamenten hat jeder, sobald er volljährig und EU-Staatsbürger ist, das Recht, die Gemeindevertreter zu wählen.
Marktgemeinderatsmitglieder: Wahlperiode 2026-2032
Vordere Reihe (v.l.): Norbert Eizenhammer, Dritter Bürgermeister Stefan Wild, Anja Trippensee, Erster Bürgermeister Stefan Lang, Theresa Krempl, Zweiter Bürgermeister Tobias Wellner, Jürgen Truka
Zweite Reihe (v.l.): Benjamin Haslinger, Michael Straubinger, Klaus Griebl, Ralf Alex, Johann Kalhammer, Reinhard Köppl, Thomas Halser, Georg Mayerhofer
Dritte Reihe (v.l.): Andreas Pangratz, Michael Nothaft, Harald Roitner, Florian Orthuber, Markus Gruber, Dr. Thomas Wißpeintner


