Wasserversorgung des Marktes Ortenburg – Verunreinigung des Trinkwassers
Der Markt Ortenburg weist hiermit nochmals darauf hin, dass das vom Gesundheitsamt Passau am 12.08.2026 verordnete Abkochgebot weiterhin Gültigkeit hat.
Betroffen hiervon ist das gesamte Gemeindegebiet des Marktes Ortenburg. Ausgenommen hiervon sind nach derzeitigem Kenntnisstand folgende Bereiche:
die vom Wasserbeschaffungsverband Söldenau versorgten Anwesen,
die von den Stadtwerken Passau bzw. Vilshofen versorgten Anwesen im Ortsteil Greil,
der Ortsteil Rammelsbach,
Buchet 1a,
Oberoh 2, 3 und 5
Ausdrücklich auch betroffen sind die Anwesen innerhalb des Gemeindegebietes Ortenburg, welche vom Wasserbeschaffungsverband Unteriglbach und Oberiglbach und Kloster Neustift versorgt werden. Diese werden mitunter auch mit Trinkwasser aus dem Versorgungsnetz des Marktes Ortenburg beliefert!
Da der Markt Ortenburg auch außerhalb des Gemeindegebietes die Trinkwasserversorgung einzelner Anwesen bzw. Ortsteile sicherstellt, gilt die Abkochanordnung auch für folgende Bereiche außerhalb des Gemeindegebietes:
Ortsteil Reisbach (Stadt Bad Griesbach),
Ortsteil Wies (Gemeinde Haarbach):
Wies 10
Wies 13
Gemeinde Beutelsbach,
einzelne Anwesen im Stadtgebiet Vilshofen:
Gießhübl 8 und 8a
Knadlarn 2, 2a, 2b, 2c, 2d und 2e
Hörgessing 8 und 9
Folgende Anweisungen des Gesundheitsamtes Passau sind zu beachten:
Leitungswasser ausschließlich abgekocht trinken.
Wasser einmalig sprudelnd aufkochen und anschließend langsam über einen Zeitraum von mindestens 10 Minuten abkühlen lassen. Aus praktischen Gründen wird die Verwendung eines Wasserkochers empfohlen.
Für die Zubereitung von Nahrung, zum Zähneputzen sowie zum Reinigen offener Wunden ausschließlich abgekochtes Leitungswasser verwenden.
Für die Toilettenspülung und andere Zwecke kann das Leitungswasser ohne Einschränkung verwendet werden.
Bitte geben Sie diese Information auch an Ihre Mitbewohner und Nachbarn weiter und achten Sie insbesondere darauf, dass besonders schutzbedürftige Personen in Ihrem Umfeld erreicht werden.
Wir informieren Sie umgehend, sobald das Trinkwasser wieder einwandfrei und ohne Einschränkungen nutzbar ist.



