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Wasserversorgung des Marktes Ortenburg - Verunreinigung des Trinkwassers auf Grundlage eines Trinkwasservorbefundes vom 12.08.2026

Ortenburg, den 12.​08.​2026

Im Rahmen der routinemäßigen Untersuchung des Trinkwassers wurden am 12.08.2026 im Ortsnetz Ortenburg sowie an der Probenahmestelle in der Trinkwasseraufbereitungsanlage Unterthannet bakterielle Verunreinigungen festgestellt.

 

Auf Grundlage der derzeit vorliegenden Untersuchungsergebnisse muss vorsorglich davon ausgegangen werden, dass möglicherweise das gesamte Gemeindegebiet des Marktes Ortenburg betroffen ist. Ausgenommen hiervon sind nach aktuellem Kenntnisstand folgende Bereiche:

 

Die vom Wasserbeschaffungsverband Söldenau versorgten Anwesen,

die von den Stadtwerken Passau bzw. Vilshofen versorgten Anwesen im Ortsteil Greil,

der Ortsteil Rammelsbach,

Buchet 1a,

Oberoh 2, 3 und 5.

 

Da der Markt Ortenburg auch außerhalb des Gemeindegebietes die Trinkwasserversorgung einzelner Anwesen bzw. Ortsteile sicherstellt, könnten darüber hinaus folgende Bereiche außerhalb des Gemeindegebietes betroffen sein:

Ortsteil Reisbach (Stadt Bad Griesbach),

Ortsteil Wies (Gemeinde Haarbach):

Wies 10

Wies 13

Gemeinde Beutelsbach,

einzelne Anwesen im Stadtgebiet Vilshofen:

Gießhübl 8 und 8a

Knadlarn 2, 2a, 2b, 2c, 2d und 2e

Hörgessing 8 und 9

 

Zur Überprüfung und Verifizierung des vorliegenden Untersuchungsergebnisses wurden bereits weitere Proben entnommen. Zur weiteren Absicherung des Ergebnisses werden darüber hinaus auch weitere Probenahmen und Untersuchungen erfolgen.

Bis zum Vorliegen belastbarer Ergebnisse bitten wir Sie daher vorsorglich, die nachfolgenden Anweisungen des Gesundheitsamtes zu beachten:

 

Trinken Sie Leitungswasser ausschließlich abgekocht.

Lassen Sie das Wasser einmalig sprudelnd aufkochen und anschließend langsam über einen Zeitraum von mindestens 10 Minuten abkühlen. Aus praktischen Gründen wird die Verwendung eines Wasserkochers empfohlen.

Verwenden Sie für die Zubereitung von Nahrung, zum Zähneputzen sowie zum Reinigen offener Wunden ausschließlich abgekochtes Leitungswasser.

Für die Toilettenspülung und andere Zwecke kann das Leitungswasser ohne Einschränkung verwendet werden.

 

Wir informieren Sie umgehend, sobald das Trinkwasser wieder einwandfrei und ohne Einschränkungen nutzbar ist.

 

Für Rückfragen stehen Ihnen die zuständigen Mitarbeiter des Wasserwerks (Herr Schlögl oder Herr Käser, Mobil: 0171/6167242) sowie der Gemeindeverwaltung (Herr Pletz, Tel. 08542/164-19) gerne zur Verfügung.

 

Weitere Informationen siehe Links im Anhang

 

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