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Kommunalwahlen 2026 - Wichtige Information für Bürger, die ihren Wohnsitz in Ortenburg anmelden

Ortenburg, den 08.​01.​2026

Der Markt Ortenburg weist darauf hin, dass nach Art. 1 Abs. 1 GLKrWG für die anstehenden Kommunalwahlen nur Personen wahlberechtigt sind, die am Wahltag

 

1. Unionsbürgerinnen oder Unionsbürger sind

2. das 18. Lebensjahr vollendet haben

3. sich seit mindestens zwei Monaten im Wahlkreis mit dem Schwerpunkt ihrer Lebensbeziehungen aufhalten

4. nicht vom Wahlrecht ausgeschlossen sind.

 

Im Hinblick auf Punkt 3 informieren wir Sie hiermit, dass nur Personen wahlberechtigt sind, die am 8. Januar 2026 mit Hauptwohnsitz beim Markt Ortenburg gemeldet sind. 

 

Personen, die sich ab dem 9. Januar 2026 anmelden, können hinsichtlich der Bürgermeister- und Gemeinderatswahl nicht mehr in das Wählerverzeichnis aufgenommen werden. 

 

Ob Sie bei den Landkreiswahlen wahlberechtigt sind, hängt davon ab, ob der Zuzug innerhalb des Landkreises Passau oder von einem anderen Landkreis außerhalb erfolgt. 

 

Wahlleiter: Stefan Wasmeier, Telefon 08542/164-20, E-Mail

 

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