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Bundestagswahl 2025: Eintragung in das Wählerverzeichnis für im Ausland lebende Deutsche

25. 11. 2024

Deutsche Staatsbürger, die im Ausland leben und nicht für eine Wohnung im Inland gemeldet sind, können unter bestimmten Voraussetzungen eine Aufnahme ins Wählerverzeichnis beantragen. Weitere Details und Anträge unter folgendem Link:

https://www.bundeswahlleiterin.de/mitteilungen/bundestagswahlen/2025/20241108_mitteilung_AD.html

Der Antrag muss der Gemeindeverwaltung im Original per Post bis spätestens drei Wochen vor dem Wahltermin zugestellt werden. 

 

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