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Deutsche Staatsbürger, die im Ausland leben und nicht für eine Wohnung im Inland gemeldet sind, können unter bestimmten Voraussetzungen eine Aufnahme ins Wählerverzeichnis beantragen. Weitere Details und Anträge unter folgendem Link:
https://www.bundeswahlleiterin.de/mitteilungen/bundestagswahlen/2025/20241108_mitteilung_AD.html
Der Antrag muss der Gemeindeverwaltung im Original per Post bis spätestens drei Wochen vor dem Wahltermin zugestellt werden.