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Markt Ortenburg

Vorschaubild Markt Ortenburg

Am Stausee 1
94496 Ortenburg

(08542) 164-0
(08542) 164-50

E-Mail:
Homepage: www.ortenburg.de


Aktuelle Meldungen

Ferienbetreuung 2027

(26.​10.​2026)

In Zusammenarbeit mit der AWO Anderland gGmbH bietet die Marktgemeinde Ortenburg auch 2027 wieder eine Ferienbetreuung für Grundschulkinder aus Ortenburg und Neustift an.

 

Betreuungstermine 2027: 

Osterferien: 22.03. – 02.04.2027

Pfingstferien: 17.05. – 28.05.2027

Sommerferien: 02.08. – 13.08.2027 und 30.08. – 13.09.2027

Herbstferien: 01.11. – 05.11.2027

Buß- und Bettag: 17.11.2027

 

Betreuungszeiten:

7:30 – 14:00 Uhr

oder

7:30 – 16:00 Uhr

 

Kosten pro Kind und Woche:

bis 14:00 Uhr: 40,00 €

bis 16:00 Uhr: 55,00 €

 

Wichtig: 

Anmeldeschluss ist der 31.01.2027!

 

Die verbindliche Anmeldung erfolgt per E-Mail an:

[Eltrnbrief 2027]

[Aufnahmevertrag 2027]

[Rahmenbedingungen 2027]

Foto zur Meldung: Ferienbetreuung 2027
Foto: Ferienbetreuung 2027

Fahrbahnsanierung auf der St 2119 bei Ortenburg ab Montag, 26. Oktober (2. Unterabschnitt)

(23.​10.​2026)

Ab Montag, 26. Oktober bis voraussichtlich Freitag, 27. November, wird die Staatsstraße St 2119 im Abschnitt zwischen dem Kreisverkehr und der Shell Tankstelle auf Höhe Afham saniert. Die Zufahrt nach Afham und die Kreisstraße PA 13 (Griesbacher Straße) bleiben frei.


Auf einer Strecke von rund 2 Kilometern wird die Fahrbahndecke erneuert und die Straßenentwässerung ertüchtigt. Aus Gründen der Arbeits- und Verkehrssicherheit ist eine Vollsperrung erforderlich. 

 

Der Verkehr wird umgeleitet: 

Ab der Kreuzung St 2119/PA 4 bei Unteriglbach („Kason-Kreisverkehr“) führt die Umleitungsstrecke auf der St 2117 durch Unteriglbach bis zur Kreuzung mit der PA 18 bei Kettenham und weiter über Parschalling zur PA 78 bis Wies/Sammarei. Die Umleitung führt dann auf der PA 75 über Rainding und Reisbach zurück zur St 2119. In Gegenrichtung erfolgt die Umleitung analog.

 

Da die Arbeiten zum Teil witterungsabhängig sind und nur zu niederschlagsfreien Zeiten ausgeführt werden können, sind bei schlechter Witterung Terminverschiebungen die Folge.

 

Das Staatliche Bauamt Passau bittet alle betroffenen Verkehrsteilnehmer um Beachtung der Sperrzeit und Benutzung der ausgeschilderten Umleitungsstrecke. Damit können Behinderungen und Beeinträchtigungen minimiert werden.

Einladung zu den Bürgerversammlungen 2026

(22.​10.​2026)

Der Markt Ortenburg lädt alle Bürgerinnen und Bürger herzlich zu den diesjährigen Bürgerversammlungen ein!

 

Die Termine im Überblick:

 

Donnerstag, 5. November 2026

Gasthaus Gruber in Dorfbach

 

Donnerstag, 12. November 2026

Dorfwirt Schauer in Parschalling

 

Beginn jeweils um 19:00 Uhr

 

Tagesordnung:

Allgemeiner Jahresbericht des Ersten Bürgermeisters

Besondere Veranstaltungen und Ereignisse

Bericht über aktuelle und abgeschlossene Baumaßnahmen

Bericht zur Finanzsituation

Ausblick auf zukünftige Projekte

Wünsche und Anträge

 

Nutzen Sie die Gelegenheit, sich über die aktuellen Entwicklungen in unserer Marktgemeinde zu informieren, Fragen zu stellen und Ihre Anliegen einzubringen.

Wir freuen uns auf Ihre Teilnahme und einen regen Austausch! 

Foto zur Meldung: Einladung zu den Bürgerversammlungen 2026
Foto: Einladung zu den Bürgerversammlungen 2026

Förderinstrument „Regionalbudget“ der ILE Klosterwinkel startet ins achte Jahr

(29.​09.​2026)

Frischen Schwung in die Vereinsarbeit bringen, eine neue Idee in der Seniorenarbeit realisieren, ein eigenes Umweltprojekt vor Ort umsetzen – Menschen, die etwas voranbringen wollen und Ideen gibt es viele in der Region. Meistens endet die Planung bei der Frage des Geldes. Um innerhalb der Mitgliedsgemeinden der ILE Klosterwinkel entsprechende Ideen auch finanziell umsetzen zu können, sollen für das Jahr 2027 wieder Finanzmittel aus dem Förderinstrument. „Regionalbudget“ beantragt werden. Ab sofort kann mit der Beantragung zur Förderung von Kleinprojekten begonnen werden.

 

Bereits zum achten Mal bewirbt sich die ILE Klosterwinkel beim Amt für Ländliche Entwicklung erfolgreich um die Teilnahme am Förderinstrument „Regionalbudget“. Bei einer Zusage kann sie im kommenden Jahr bis zu 75.000 € an Dritte weitergeben, um Initiativen zur Förderung der ländlichen Entwicklung vor Ort anzustoßen. 

 

„Das Regionalbudget hat sich seit seinem Start im Jahr 2020 zu einer Erfolgsgeschichte entwickelt“, so der Aldersbacher Bürgermeister und Vorsitzende der ILE Klosterwinkel, Harald Mayrhofer. „In den letzten sieben Jahren wurden in den zehn ILE-Kommunen weit mehr als 100 Projekte gefördert und knapp 600.000 Euro an Fördermitteln für das ehrenamtliche Engagement verteilt“.

 

Die Rahmenbedingungen der Förderung sind breit definiert und umfassen im weitesten Sinne die Entwicklung des ländlichen Raumes. Das Themenspektrum der bisher realisierten Projekte reichte beispielsweise von der Jugendarbeit über die Regionalgeschichte, Digitalentwicklung, Sportförderung oder Umwelterziehung bis hin zu Inklusionsprojekten und Sanierungsmaßnahmen. Zu beachten ist dabei, dass die Gesamtausgaben dieser Projekte 20.000 € nicht übersteigen und bis September 2027 vollständig umgesetzt werden.

 

Wer kann sich für die Förderung bewerben? Antragsteller können neben Vereinen, Stiftungen und sonstigen Gruppierungen alle am Gemeinwohl interessierte und engagierte Einzelpersonen sein. Abgabeschluss für die Förderanträge ist Donnerstag, der 14. Januar 2027. Weitere Informationen sowie die notwendigen Antragsformulare sind auf der Homepage der ILE Klosterwinkel (www.klosterwinkel.de) oder bei ILE-Projektmanager Stephan Romer () in der Geschäftsstelle im Rathaus Aldersbach erhältlich.

[Stand: Oktober 2026 Seite 1 von 2 ILE-Zusammenschluss Klosterwinkel: Aufruf zur Einreichung von Förderanfragen für Kleinprojekte]

Foto zur Meldung: Förderinstrument „Regionalbudget“  der ILE Klosterwinkel startet ins achte Jahr
Foto: Förderinstrument „Regionalbudget“ der ILE Klosterwinkel startet ins achte Jahr

Umzug nach Ortenburg? Einfach online anmelden!

(10.​09.​2026)

Von der Änderung der Adresse im Melderegister bis zur Aktualisierung des Ausweises oder Reisepasses – der gesamte Prozess ist voll digitalisiert. 

Hierfür sind ein Smartphone mit der AusweisApp sowie ein Personalausweis mit aktivierter Online-Ausweisfunktion erforderlich. 

Wer sie noch nicht aktiviert hat, nutzt am besten die Gelegenheit, dies nachzuholen. So können künftig weitere Verwaltungsgänge, die bereits online angeboten werden, erspart werden. 

Die Elektronische Wohnsitzanmeldung ist ein Service aus Hamburg, der bundesweit bereitgestellt wird. Nun ist das Angebot auch bei uns in Ortenburg verfügbar.

Foto zur Meldung: Umzug nach Ortenburg? Einfach online anmelden!
Foto: Umzug nach Ortenburg? Einfach online anmelden!

Mikrozensus 2026 startet: 130 000 Bürgerinnen und Bürger werden befragt

(20.​01.​2026)

Mikrozensus liefert wichtige Daten zur wirtschaftlichen und sozialen Lage der Bevölkerung 

 

Jedes Jahr wird in Bayern – wie im gesamten Bundesgebiet – der Mikrozensus durchgeführt. Diese Haushaltsbefragung ermittelt Daten zur wirtschaftlichen und sozialen Lage der Bevölkerung. Bundesweit sind ein Prozent der Bevölkerung und damit in Bayern rund 130 000 Personen auskunftspflichtig. Mit ihrer Teilnahme tragen die Befragten dazu bei, dass politische Entscheidungen faktenbasiert getroffen werden können. Die Befragung erfolgt als Telefoninterview oder Online-Befragung. Fürth. Der Mikrozensus ist die größte jährliche Haushaltsbefragung in Deutschland. Im Rahmen dieser Erhebung geben in Bayern jedes Jahr rund 130.000 Personen in etwa 65 000 Haushalten stellvertretend für alle Bürgerinnen und Bürger des Freistaats Auskunft zu ihren Arbeits- und Lebensbedingungen. Damit tragen die befragten Personen dazu bei, die wirtschaftliche und soziale Lage der Haushalte zu verstehen und die Lebensbedingungen der Bevölkerung zu verbessern. Nur durch verlässliche, qualitativ hochwertige Daten können politische Entscheidungen zum Beispiel zur Bekämpfung von Armut, zur Förderung von Kinderbetreuung oder zur Unterstützung von Rentnerinnen und Rentnern faktenbasiert und zielgerichtet getroffen werden. 

Wer muss teilnehmen und wie läuft die Mikrozensuserhebung ab? 

Die Auswahl der zu befragenden Haushalte erfolgt nach einem mathematisch-statistischen Zufallsverfahren, das zunächst Gebäude- bzw. Gebäudeteile für die Teilnahme am Mikrozensus auswählt. Befragt werden die Bewohnerinnen und Bewohner dieser Gebäude. Ehrenamtliche Erhebungsbeauftragte konkretisieren dazu die Stichprobe über die Klingelschilder. Dabei können sie sich als Erhebungsbeauftragte des Bayerischen Landesamts für Statistik ausweisen. Anschließend werden die ausgewählten Haushalte vom Landesamt für Statistik schriftlich zur Teilnahme am Mikrozensus aufgefordert. Mit dem Schreiben werden die Haushalte ausführlich über die Erhebung informiert. Die Fragen des Mikrozensus können entweder im Rahmen eines Telefoninterviews oder einer Online-Befragung beantwortet werden. Für die Telefoninterviews sind bayernweit etwa 130 Erhebungsbeauftragte im Einsatz, die sorgfältig ausgewählt und für die Durchführung der Interviews umfassend geschult wurden. Die Befragungen finden ganzjährig von Januar bis Dezember statt. 

Es besteht Auskunftspflicht. 

Fundierte Entscheidungen kann die Politik nur auf Basis verlässlicher und repräsentativer Ergebnisse treffen. Um dies zu gewährleisten, besteht nach dem Mikrozensusgesetz Auskunftspflicht. Alle Angaben werden streng vertraulich behandelt und ausschließlich für statistische Zwecke verwendet. Dabei werden die Ergebnisse in aggregierter Form veröffentlicht, so dass kein Rückschluss auf einzelne Personen möglich ist. 

Was unterscheidet den Mikrozensus vom Zensus? 

Zu beachten ist, dass es sich bei Zensus und Mikrozensus um zwei voneinander unabhängige Erhebungen handelt: Der Zensus ist die größte amtliche Statistik Deutschlands und findet als eine Art Großinventur der Gesellschaft alle 10 Jahre statt. Diese Erhebung dient der Ermittlung der amtlichen Einwohnerzahl. In der Personenbefragung des Zensus 2022 wurden ca. 13 Prozent der Bevölkerung zu demografischen Merkmalen befragt. Zusätzlich wurden in der Gebäude- und Wohnungszählung als Vollerhebung Merkmale wie Wohnfläche, Heizungsart, Ausstattung und Kaltmiete für alle Wohngebäude und Wohnungen in Bayern erhoben. Der Mikrozensus findet im Unterschied zum Zensus jährlich statt. Mit einem Prozent der Bevölkerung werden deutlich weniger Personen befragt. Im Mittelpunkt stehen hier Daten zur wirtschaftlichen und sozialen Lage der Bevölkerung sowie deren Entwicklung. Auskunftspflicht besteht für beide Erhebungen. 

Weitere Informationen: 

Ausführliche Informationen zum Mikrozensus finden Sie unter: https://www.statistik.bayern.de/statistik/gebiet_bevoelkerung/mikrozensus/index.html 

Zusätzlich informiert ein Erklärvideo über den Mikrozensus, warum er durchgeführt wird, wie die Haushalte zufällig ausgewählt werden, warum sie mitmachen müssen und was mit ihren Antworten passiert: statistik.bayern.de/mam/statistik/gebiet_bevoelkerung/mikrozensus/v3-statistischesbundesamt-mikrozensus-de-ut.mp4 http://www.statistik.bayern.de 

Das Bayerische Landesamt für Statistik ist der zentrale Informationsdienstleister für die amtliche Statistik in Bayern mit Sitz in Fürth und Schweinfurt. Zu seinen Hauptaufgaben gehören vor allem die Erhebung und Aufbereitung gesetzlich angeordneter Statistiken.

[Ausführliche Informationen zum Mikrozensus]

[Erklärvideo zum Mikrozensus]

Foto zur Meldung: Mikrozensus 2026 startet: 130 000 Bürgerinnen und Bürger  werden befragt
Foto: Mikrozensus 2026 startet: 130 000 Bürgerinnen und Bürger werden befragt

Marktgemeinde Ortenburg setzt 500 Euro Belohnung für sachdienliche Hinweise zur Ergreifung der oder des Täters nach "Reifenstecherei" aus

(18.​11.​2025)

Die Marktgemeinde Ortenburg gibt ergänzend zu den bisher veröffentlichten Polizeimeldungen bekannt, dass für Hinweise, die zur Ergreifung der oder des Täters im Zusammenhang mit der Serie von mutwillig zerstochenen Reifen eine Belohnung in Höhe von 500 Euro ausgesetzt wird. 

 

„Es ist für uns von großer Bedeutung, dass Straftaten in unserer Gemeinde schnell aufgeklärt werden und die Täter zur Verantwortung gezogen werden“, erklärt Bürgermeister Stefan Lang. „Wir hoffen, dass diese Belohnung dazu beiträgt, dass sich mögliche Zeugen melden und die Ermittlungen vorangetrieben werden.“

 

Die Marktgemeinde Ortenburg bittet alle Bürgerinnen und Bürger, die relevante Informationen zu dem Vorfall haben, sich umgehend unter Tel. 08541/9613-0 bei der Polizeiinspektion Vilshofen a. d. Donau, oder direkt bei der Gemeindeverwaltung zu melden. 

Die Anonymität der Hinweisgeber wird garantiert. 

 

Die Belohnung wird nur ausgezahlt, wenn die Hinweise tatsächlich zur Ergreifung des oder der Täter führen. 

„Gemeinsam können wir dazu beitragen, dass unsere Gemeinde ein sicherer Ort für alle bleibt“, so Gemeindeoberhaupt Stefan Lang.

Informationen des Wasserwirtschaftsamtes Deggendorf zu Kartierungsarbeiten im Landkreis Passau

(13.​03.​2025)

Gewässerrandstreifen - Kartierung Passau beginnt 

 

Durch das Volksbegehren „Rettet die Bienen“ wurde im Jahr 2019 eine gesetzliche Pflicht zur Einhaltung von Gewässerrandstreifen in Bayern eingeführt. Nach Art.16 des Bayerischen Naturschutzgesetzes ist es verboten, in der freien Natur entlang natürlicher oder naturnaher Bereiche fließender oder stehender Gewässer in einer Breite von mindestens 5 m von der Uferlinie diese garten- oder ackerbaulich zu nutzen (Gewässerrandstreifen). Ein natürliches, wasserführendes Gewässer erkennt man leicht. Dort gilt bereits jetzt die Pflicht zur Einhaltung von Gewässerrandstreifen. Die genaue Abgrenzung der Gewässer mit Randstreifenpflicht ist aber schwierig, weil eine Vielzahl von Kriterien dabei zu beachten ist. Zum Beispiel können Gräben auch ohne ständige Wasserführung dazugehören, künstliche Gewässer dagegen nur in Ausnahmefällen. Um eindeutig zu klären, an welchen Gewässerabschnitten ein Randstreifen einzuhalten ist, führen die Wasserwirtschaftsämter bayernweit Kartierungen durch. Dazu werden die Abschnitte nach einheitlichen Kriterien vor Ort begutachtet. Ab Frühjahr 2025 starten die Kartierungsarbeiten für die Stadt Passau und den Landkreis Passau. Mitarbeiter des Wasserwirtschaftsamts Deggendorf werden deshalb die Gewässer III. Ordnung und Gräben begehen. Für die Begehungen der Gewässer ist es erforderlich, land- oder forstwirtschaftlich genutzte private und öffentliche Wege und Grundstücke zu betreten und/oder zu befahren. In aller Regel werden die Begehungen zu Fuß durchgeführt. Die Berechtigung zur Durchführung der Begehungen ergibt sich aus § 101 Abs. 1 WHG. Erst mit der Veröffentlichung der Gewässerrandstreifenkulisse durch das Landesamt für Umwelt im Umweltatlas wird die Kulisse für die Stadt Passau und den Landkreis Passau rechtskräftig. Dies wird voraussichtlich bis spätestens 1. Juli 2027 geschehen. Unabhängig davon, gilt an klar erkennbaren natürlichen Gewässern bereits jetzt schon die gesetzliche Pflicht zur Einhaltung eines Gewässerrandstreifens. 

 

Weitere Informationen über das Projekt „Ermittlung der Gewässerrandstreifen-Kulisse“ sind auf der Internetseite des Wasserwirtschaftsamts Deggendorf zu finden: www.wwa-deg.bayern.de

[Informationen des Wasserwirtschaftsamtes Deggendorf zu Kartierungsarbeiten im Landkreis Passau]

[www.wwa-deg.bayern.de]

Breitbandausbau im Bundesförderprogramm für „Graue Flecken“

(03.​07.​2024)

Informationen zum aktuellen Stand im Förderprogramm und insbesondere zum Baufortschritt können ab sofort unter folgendem Link eingesehen werden:

Markt Ortenburg (gigabit-projekt.de)

[https://gigabit-projekt.de/markt-ortenburg]

Schäden oder Störungen an Straßenlampen über die Bayernwerk Straßenbeleuchtungs-Störungsmelder-Web-App melden

(26.​01.​2023)

 

Defekte Straßenbeleuchtungen können ab sofort direkt über das Smartphone an den Markt Ortenburg gemeldet werden. Die Web-App erreichen Sie einfach über den Link im Anhang oder durch Scannen des QR-Codes im Anhang. Zur leichteren Verwendung kann die Web-App als Lesezeichen gespeichert oder auf dem Homescreen des Smartphones abgelegt werden.

Das Melden von Straßenbeleuchtungsschäden erfolgt ganz einfach über die Auswahl der Brennstellennummer, die auf jedem Lampenmasten aufgeklebt ist, sowie der Nennung eines Schadenstypens. Alternativ besteht die Möglichkeit, die defekte Lampe über die Kartenfunktion auszuwählen. Haben Sie auf Ihrem Smartphone die GPS-Funktion aktiviert, wird Ihnen der Standort der Straßenlampe direkt in der Karte angezeigt.

Nachdem die Meldung bei der Gemeinde eingegangen und geprüft ist, wird diese umgehend an die zuständige Stelle weitergeleitet. Ihre optional eingegebenen persönlichen Daten werden nur für eventuelle Rückfragen zu Ihrer Meldung verwendet. Bitte beachten Sie, dass Ihre Straßenbeleuchtungs-Störungsmeldungen zu den üblichen Bürozeiten gelesen werden.

 

Ist Gefahr in Verzug, sollten Sie umgehend den zuständigen Netzbetreiber telefonisch informieren (Störungsnummer „Strom“: 0941-28 00 33 66).

[QR-Code Mängelmelder]

[Link zum Mängelmelder]

Foto zur Meldung: Schäden oder Störungen an Straßenlampen über die  Bayernwerk Straßenbeleuchtungs-Störungsmelder-Web-App melden
Foto: Mängelmelder

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