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Personenstandsurkunde

Die Personenstandsregister werden am Ort des Ereignisses (Geburt, Eheschließung, Begründung der Lebenspartnerschaft, Sterbefall) angelegt. Für die Fortführung und Aufbewahrung der Personenstandsregister beim Standesamt gelten folgende Fristen: Geburtenregister 110 Jahre, Eheregister 80 Jahre, Sterberegister 30 Jahre.

 

Sämtliche Personenstandsurkunden, die aus den beim Standesamt aufbewahrten Registern auszustellen sind, sind bei dem Standesamt anzufordern, das diesen Personenstandsfall beurkundet hat, also beispielsweise eine Geburtsurkunde beim Standesamt des Geburtsortes.

 

Ansprechpartnerin:
Nicole Bledl

Leitung Standesamt
Tel.: 08542/164-12, Fax: 08542/164-51
Email:

 

 

Für Auskünfte aus den älteren Personenstandsbüchern des Standesamtes Ortenburg wenden Sie sich bitte an:

 

Archiv Ortenburg:

Georg Pöppl

Tel.: 08542/164-45

Email: 

 

[HIER] können sie die Archivsatzung als .pdf Datei Downloaden

 

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