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Anmeldung der Eheschließung

Die Verlobten müssen die beabsichtigte Eheschließung persönlich beim Standesamt anmelden, damit dieses prüfen kann, ob die rechtlichen Voraussetzungen für die Eheschließung vorliegen.


Zuständig für die Entgegennahme der Anmeldung ist das Standesamt, in dessen Bezirk einer der Verlobten seinen Wohnsitz (Haupt- oder Nebenwohnsitz) oder gewöhnlichen Aufenthalt hat. Sind danach mehrere Standesämter zuständig, so haben die Verlobten die Wahl.

 

Falls Sie keinen Wohnsitz in Ortenburg haben, können Sie selbstverständlich gleichwohl hier heiraten. Geben Sie in diesem Fall bitte bei der Anmeldung Ihrer Eheschließung am Wohnsitzstandesamt an, dass Sie in Ortenburg heiraten möchten. Nach erfolgter Eheanmeldung werden dann von dort alle erforderlichen Unterlagen sowie eine Ermächtigung zur Vornahme der Eheschließung an uns weitergeleitet. In gleicher Weise kann auch das Standesamt Ortenburg ein anderes Standesamt zur Vornahme der Eheschließung ermächtigen, falls Sie hier wohnen aber auswärts heiraten möchten.

 

Zu Terminvormerkungen nehmen Sie bitte Kontakt mit der Leitung des Standesamtes auf:

Nicole Bledl, Verwaltungsfachangestellte
Erdgeschoss, Zimmer 3
Am Stausee 1, 94496 Ortenburg
Tel.: 08542/164-12
Fax: 08542/164-50
Email: 

Veranstaltungen

Nächste Veranstaltungen:

01. 04. 2024 - Uhr bis 16:00 Uhr

 

01. 04. 2024 - Uhr bis 16:00 Uhr