Markt Ortenburg
Aktuelle Meldungen
Umzug nach Ortenburg? Einfach online anmelden!
(10.09.2026)Von der Änderung der Adresse im Melderegister bis zur Aktualisierung des Ausweises oder Reisepasses – der gesamte Prozess ist voll digitalisiert.
Hierfür sind ein Smartphone mit der AusweisApp sowie ein Personalausweis mit aktivierter Online-Ausweisfunktion erforderlich.
Wer sie noch nicht aktiviert hat, nutzt am besten die Gelegenheit, dies nachzuholen. So können künftig weitere Verwaltungsgänge, die bereits online angeboten werden, erspart werden.
Die Elektronische Wohnsitzanmeldung ist ein Service aus Hamburg, der bundesweit bereitgestellt wird. Nun ist das Angebot auch bei uns in Ortenburg verfügbar.

Foto: Umzug nach Ortenburg? Einfach online anmelden!
Informationen zu den Öffnungszeiten im Freibad Unteriglbach
(03.09.2026)Aufgrund der immer früher einsetzenden Dunkelheit gelten im Freibad Unteriglbach ab Dienstag, 8. September, verkürzte Öffnungszeiten.
Das Freibad schließt künftig bereits um 19:00 Uhr.
Letzter Einlass ist um 18:30 Uhr.
Wir bitten um Verständnis und wünschen allen Badegästen weiterhin noch schöne Sommertage im Freibad Unteriglbach!

Foto: Informationen zu den Öffnungszeiten im Freibad Unteriglbach
Mikrozensus 2026 startet: 130 000 Bürgerinnen und Bürger werden befragt
(20.01.2026)Mikrozensus liefert wichtige Daten zur wirtschaftlichen und sozialen Lage der Bevölkerung
Jedes Jahr wird in Bayern – wie im gesamten Bundesgebiet – der Mikrozensus durchgeführt. Diese Haushaltsbefragung ermittelt Daten zur wirtschaftlichen und sozialen Lage der Bevölkerung. Bundesweit sind ein Prozent der Bevölkerung und damit in Bayern rund 130 000 Personen auskunftspflichtig. Mit ihrer Teilnahme tragen die Befragten dazu bei, dass politische Entscheidungen faktenbasiert getroffen werden können. Die Befragung erfolgt als Telefoninterview oder Online-Befragung. Fürth. Der Mikrozensus ist die größte jährliche Haushaltsbefragung in Deutschland. Im Rahmen dieser Erhebung geben in Bayern jedes Jahr rund 130.000 Personen in etwa 65 000 Haushalten stellvertretend für alle Bürgerinnen und Bürger des Freistaats Auskunft zu ihren Arbeits- und Lebensbedingungen. Damit tragen die befragten Personen dazu bei, die wirtschaftliche und soziale Lage der Haushalte zu verstehen und die Lebensbedingungen der Bevölkerung zu verbessern. Nur durch verlässliche, qualitativ hochwertige Daten können politische Entscheidungen zum Beispiel zur Bekämpfung von Armut, zur Förderung von Kinderbetreuung oder zur Unterstützung von Rentnerinnen und Rentnern faktenbasiert und zielgerichtet getroffen werden.
Wer muss teilnehmen und wie läuft die Mikrozensuserhebung ab?
Die Auswahl der zu befragenden Haushalte erfolgt nach einem mathematisch-statistischen Zufallsverfahren, das zunächst Gebäude- bzw. Gebäudeteile für die Teilnahme am Mikrozensus auswählt. Befragt werden die Bewohnerinnen und Bewohner dieser Gebäude. Ehrenamtliche Erhebungsbeauftragte konkretisieren dazu die Stichprobe über die Klingelschilder. Dabei können sie sich als Erhebungsbeauftragte des Bayerischen Landesamts für Statistik ausweisen. Anschließend werden die ausgewählten Haushalte vom Landesamt für Statistik schriftlich zur Teilnahme am Mikrozensus aufgefordert. Mit dem Schreiben werden die Haushalte ausführlich über die Erhebung informiert. Die Fragen des Mikrozensus können entweder im Rahmen eines Telefoninterviews oder einer Online-Befragung beantwortet werden. Für die Telefoninterviews sind bayernweit etwa 130 Erhebungsbeauftragte im Einsatz, die sorgfältig ausgewählt und für die Durchführung der Interviews umfassend geschult wurden. Die Befragungen finden ganzjährig von Januar bis Dezember statt.
Es besteht Auskunftspflicht.
Fundierte Entscheidungen kann die Politik nur auf Basis verlässlicher und repräsentativer Ergebnisse treffen. Um dies zu gewährleisten, besteht nach dem Mikrozensusgesetz Auskunftspflicht. Alle Angaben werden streng vertraulich behandelt und ausschließlich für statistische Zwecke verwendet. Dabei werden die Ergebnisse in aggregierter Form veröffentlicht, so dass kein Rückschluss auf einzelne Personen möglich ist.
Was unterscheidet den Mikrozensus vom Zensus?
Zu beachten ist, dass es sich bei Zensus und Mikrozensus um zwei voneinander unabhängige Erhebungen handelt: Der Zensus ist die größte amtliche Statistik Deutschlands und findet als eine Art Großinventur der Gesellschaft alle 10 Jahre statt. Diese Erhebung dient der Ermittlung der amtlichen Einwohnerzahl. In der Personenbefragung des Zensus 2022 wurden ca. 13 Prozent der Bevölkerung zu demografischen Merkmalen befragt. Zusätzlich wurden in der Gebäude- und Wohnungszählung als Vollerhebung Merkmale wie Wohnfläche, Heizungsart, Ausstattung und Kaltmiete für alle Wohngebäude und Wohnungen in Bayern erhoben. Der Mikrozensus findet im Unterschied zum Zensus jährlich statt. Mit einem Prozent der Bevölkerung werden deutlich weniger Personen befragt. Im Mittelpunkt stehen hier Daten zur wirtschaftlichen und sozialen Lage der Bevölkerung sowie deren Entwicklung. Auskunftspflicht besteht für beide Erhebungen.
Weitere Informationen:
Ausführliche Informationen zum Mikrozensus finden Sie unter: https://www.statistik.bayern.de/statistik/gebiet_bevoelkerung/mikrozensus/index.html
Zusätzlich informiert ein Erklärvideo über den Mikrozensus, warum er durchgeführt wird, wie die Haushalte zufällig ausgewählt werden, warum sie mitmachen müssen und was mit ihren Antworten passiert: statistik.bayern.de/mam/statistik/gebiet_bevoelkerung/mikrozensus/v3-statistischesbundesamt-mikrozensus-de-ut.mp4 http://www.statistik.bayern.de
Das Bayerische Landesamt für Statistik ist der zentrale Informationsdienstleister für die amtliche Statistik in Bayern mit Sitz in Fürth und Schweinfurt. Zu seinen Hauptaufgaben gehören vor allem die Erhebung und Aufbereitung gesetzlich angeordneter Statistiken.
[Ausführliche Informationen zum Mikrozensus]

Foto: Mikrozensus 2026 startet: 130 000 Bürgerinnen und Bürger werden befragt
Marktgemeinde Ortenburg setzt 500 Euro Belohnung für sachdienliche Hinweise zur Ergreifung der oder des Täters nach "Reifenstecherei" aus
(18.11.2025)Die Marktgemeinde Ortenburg gibt ergänzend zu den bisher veröffentlichten Polizeimeldungen bekannt, dass für Hinweise, die zur Ergreifung der oder des Täters im Zusammenhang mit der Serie von mutwillig zerstochenen Reifen eine Belohnung in Höhe von 500 Euro ausgesetzt wird.
„Es ist für uns von großer Bedeutung, dass Straftaten in unserer Gemeinde schnell aufgeklärt werden und die Täter zur Verantwortung gezogen werden“, erklärt Bürgermeister Stefan Lang. „Wir hoffen, dass diese Belohnung dazu beiträgt, dass sich mögliche Zeugen melden und die Ermittlungen vorangetrieben werden.“
Die Marktgemeinde Ortenburg bittet alle Bürgerinnen und Bürger, die relevante Informationen zu dem Vorfall haben, sich umgehend unter Tel. 08541/9613-0 bei der Polizeiinspektion Vilshofen a. d. Donau, oder direkt bei der Gemeindeverwaltung zu melden.
Die Anonymität der Hinweisgeber wird garantiert.
Die Belohnung wird nur ausgezahlt, wenn die Hinweise tatsächlich zur Ergreifung des oder der Täter führen.
„Gemeinsam können wir dazu beitragen, dass unsere Gemeinde ein sicherer Ort für alle bleibt“, so Gemeindeoberhaupt Stefan Lang.
Informationen des Wasserwirtschaftsamtes Deggendorf zu Kartierungsarbeiten im Landkreis Passau
(13.03.2025)Gewässerrandstreifen - Kartierung Passau beginnt
Durch das Volksbegehren „Rettet die Bienen“ wurde im Jahr 2019 eine gesetzliche Pflicht zur Einhaltung von Gewässerrandstreifen in Bayern eingeführt. Nach Art.16 des Bayerischen Naturschutzgesetzes ist es verboten, in der freien Natur entlang natürlicher oder naturnaher Bereiche fließender oder stehender Gewässer in einer Breite von mindestens 5 m von der Uferlinie diese garten- oder ackerbaulich zu nutzen (Gewässerrandstreifen). Ein natürliches, wasserführendes Gewässer erkennt man leicht. Dort gilt bereits jetzt die Pflicht zur Einhaltung von Gewässerrandstreifen. Die genaue Abgrenzung der Gewässer mit Randstreifenpflicht ist aber schwierig, weil eine Vielzahl von Kriterien dabei zu beachten ist. Zum Beispiel können Gräben auch ohne ständige Wasserführung dazugehören, künstliche Gewässer dagegen nur in Ausnahmefällen. Um eindeutig zu klären, an welchen Gewässerabschnitten ein Randstreifen einzuhalten ist, führen die Wasserwirtschaftsämter bayernweit Kartierungen durch. Dazu werden die Abschnitte nach einheitlichen Kriterien vor Ort begutachtet. Ab Frühjahr 2025 starten die Kartierungsarbeiten für die Stadt Passau und den Landkreis Passau. Mitarbeiter des Wasserwirtschaftsamts Deggendorf werden deshalb die Gewässer III. Ordnung und Gräben begehen. Für die Begehungen der Gewässer ist es erforderlich, land- oder forstwirtschaftlich genutzte private und öffentliche Wege und Grundstücke zu betreten und/oder zu befahren. In aller Regel werden die Begehungen zu Fuß durchgeführt. Die Berechtigung zur Durchführung der Begehungen ergibt sich aus § 101 Abs. 1 WHG. Erst mit der Veröffentlichung der Gewässerrandstreifenkulisse durch das Landesamt für Umwelt im Umweltatlas wird die Kulisse für die Stadt Passau und den Landkreis Passau rechtskräftig. Dies wird voraussichtlich bis spätestens 1. Juli 2027 geschehen. Unabhängig davon, gilt an klar erkennbaren natürlichen Gewässern bereits jetzt schon die gesetzliche Pflicht zur Einhaltung eines Gewässerrandstreifens.
Weitere Informationen über das Projekt „Ermittlung der Gewässerrandstreifen-Kulisse“ sind auf der Internetseite des Wasserwirtschaftsamts Deggendorf zu finden: www.wwa-deg.bayern.de
[Informationen des Wasserwirtschaftsamtes Deggendorf zu Kartierungsarbeiten im Landkreis Passau]
Breitbandausbau im Bundesförderprogramm für „Graue Flecken“
(03.07.2024)Informationen zum aktuellen Stand im Förderprogramm und insbesondere zum Baufortschritt können ab sofort unter folgendem Link eingesehen werden:
Markt Ortenburg (gigabit-projekt.de)
[https://gigabit-projekt.de/markt-ortenburg]
Schäden oder Störungen an Straßenlampen über die Bayernwerk Straßenbeleuchtungs-Störungsmelder-Web-App melden
(26.01.2023)
Defekte Straßenbeleuchtungen können ab sofort direkt über das Smartphone an den Markt Ortenburg gemeldet werden. Die Web-App erreichen Sie einfach über den Link im Anhang oder durch Scannen des QR-Codes im Anhang. Zur leichteren Verwendung kann die Web-App als Lesezeichen gespeichert oder auf dem Homescreen des Smartphones abgelegt werden.
Das Melden von Straßenbeleuchtungsschäden erfolgt ganz einfach über die Auswahl der Brennstellennummer, die auf jedem Lampenmasten aufgeklebt ist, sowie der Nennung eines Schadenstypens. Alternativ besteht die Möglichkeit, die defekte Lampe über die Kartenfunktion auszuwählen. Haben Sie auf Ihrem Smartphone die GPS-Funktion aktiviert, wird Ihnen der Standort der Straßenlampe direkt in der Karte angezeigt.
Nachdem die Meldung bei der Gemeinde eingegangen und geprüft ist, wird diese umgehend an die zuständige Stelle weitergeleitet. Ihre optional eingegebenen persönlichen Daten werden nur für eventuelle Rückfragen zu Ihrer Meldung verwendet. Bitte beachten Sie, dass Ihre Straßenbeleuchtungs-Störungsmeldungen zu den üblichen Bürozeiten gelesen werden.
Ist Gefahr in Verzug, sollten Sie umgehend den zuständigen Netzbetreiber telefonisch informieren (Störungsnummer „Strom“: 0941-28 00 33 66).

Foto: Mängelmelder