Wahlhelferinnen und Wahlhelfer gesucht

04. 05. 2023

Für die Landtags- und Bezirkstagswahl am 8. Oktober 2023 - aber auch für künftige, weitere Wahlen - werden freiwillige Mitglieder für die Urnen- und Briefwahlvorstände benötigt.

 

Voraussetzung ist, dass man wahlberechtigt ist, das heißt:

- Deutsche(r) im Sinne des Artikels 116 Abs. 1 Grundgesetz,

- am Wahltag mindestens 18 Jahre alt,

- möglichst Hauptwohnung bzw. gewöhnlicher Aufenthalt in Ortenburg

 

Ausführliche Informationen erhalten Interessierte im Wahlamt unter 08542/164-20 oder

 

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