Grundsteuerreform – Die neue Grundsteuer in Bayern

05. 04. 2022

Der Bayerische Landtag hat ein eigenes Landesgrundsteuergesetz zur Neuregelung der Grundsteuer verabschiedet.

Zum 01.01.2025 wird nun die Grundsteuer neu festgesetzt.

Grundstückseigentümer  müssen deshalb in der Zeit vom 01. Juli 2022 bis spätestens 31. Oktober 2022 eine Grundsteuererklärung abgeben.

Die Erklärung kann online über das Portal ELSTER abgegeben werden.

Sollte eine elektronische Abgabe nicht möglich sein, finden Sie Vordrucke hierfür unter www.grundsteuer.bayern.de, in Ihrem Finanzamt oder im Rathaus.

 

Alle wichtigen Informationen dazu finden Sie online unter www.grundsteuer.bayern.de oder in der Datei im Anhang.