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Bundestagswahlen im September: Wichtige Hinweise für Deutsche mit gleichzeitiger Staatsangehörigkeit des Gastlandes

Ortenburg, den 10. 02. 2021

Am 26. September 2021 findet die Bundestagswahl statt. Bürgerinnen und Bürger, die die deutsche Staatsbürgerschaft besitzen, 18 Jahre alt sind und seit mindestens 3 Monaten den Wohnsitz in Deutschland haben, sind wahlberechtigt.

 

Nach § 12 des Bundeswahlgesetzes sind Deutsche, die außerhalb der Bundesrepublik Deutschland leben, bei Vorliegen der gesetzlich festgelegten Voraussetzungen ebenfalls wahlberechtigt und können auch von außerhalb des Bundesgebietes durch Briefwahl an der Wahl teilnehmen. Werden Sie gleichzeitig von der Regierung des Staates, in dem Sie leben, als eigener Staatsangehöriger in Anspruch genommen, sollten Sie sich rechtzeitig bei den Behörden des Staates, dessen Staatsangehörigkeit Sie neben der deutschen besitzen, darüber informieren, ob Ihnen aus der Wahlteilnahme persönliche Nachteile erwachsen können.

 

§ 12 Abs. 2 Bundeswahlgesetz sind auch Personen wahlberechtigt, die nach Vollendung ihres 14. Lebensjahres mindestens drei Monate ein Wohnung in Deutschland inne hatten und dieser Aufenthalt nicht länger als 25 Jahre zurückliegt. Diese Personen müssen einen förmlichen Antrag stellen, damit sie ins Wählerverzeichnis eingetragen werden.

Der Antrag stellt gleichzeitig einen Wahlscheinantrag dar und die Briefwahlunterlagen werden an die im Antrag stehende Adresse geschickt, sobald das Wählerverzeichnis und die Stimmzettel vorliegen.

Das entsprechende Formular finden Sie im Anhang.

Weitere Informationen erhalten Sie unter unten aufgeführtem Link.

 

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