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Erneute Aufstallungspflicht für Geflügel

Ortenburg, den 08. 02. 2021

Die Maßnahmen gegen die Ausbreitung der Geflügelpest sind wieder intensiviert worden. Deshalb gelten ab sofort folgende Maßnahmen:

Alle Geflügelhalter sind verpflichtet, das Geflügel aufzustallen. Zum Geflügel gemäß Geflügelpest-Verordnung zählen Hühner, Truthühner, Perlhühner, Rebhühner, Fasane, Laufvögel, Wachteln, Enten und Gänse, die in Gefangenschaft aufgezogen oder gehalten werden.

Die Aufstallung des Geflügels muss in geschlossenen Ställen oder unter Schutzvorrichtungen erfolgen, die Einträge von oben und das Eindringen von Wildvögeln verhindern. Geflügelbörsen und Geflügelmärkte sowie Veranstaltungen anderer Art, bei denen Geflügel verkauft oder zur Schau gestellt wird, sind im gesamten Landkreis Passau verboten. Für wasserlebendes Wildgeflügel gilt weiterhin ein allgemeines Fütterungsverbot im gesamten Landkreis.

Die ganze Verordnung können Sie im Amtsblatt des Landkreises Passau nachlesen.

 

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