Hygieneregeln in Gaststätten

Ortenburg, den 24. 08. 2020

Sehr geehrte Gaststättenbetreiber,

 

aufgrund der steigenden Corona-Fallzahlen bitten wir eindringlich auf die Einhaltung des Hygienekonzeptes für die Gastronomie zu achten. Wir bitten Sie ebenfalls, nicht einsichtige Besucher Ihres Lokals, auf die Regeln hinzuweisen. Bei Verstößen haftet der Gaststättenbetreiber. Das Regelbußgeld beträgt 5.000 €. Bei mehrmaligen Verstößen kann es zur Schließung der Gaststätte (Unzuverlässigkeit des Betreibers) kommen.

Wir bitten Sie, im ureigenen Interesse, die Hygienevorschriften zu 100 Prozent umzusetzen.

(Einige Beispiele: Der Mindestabstand zwischen den Tischen liegt bei 1,50 Meter. Der Mund-Nasen-Schutz muss Mund und Nase vollständig bedecken.)

In der Anlage finden Sie das Hygienekonzept der Gastronomie. Alle Aushänge für das Lokal können Sie auch über dehoga downloaden.

 

Vielen Dank für Ihre Unterstützung. Nur gemeinsam können wir durch diese Pandemie kommen.

 

Stefan Lang
Erster Bürgermeister