Wasserversorgung - Verunreinigung des Trinkwassers
Der Markt Ortenburg weist nochmals darauf hin, dass das vom Gesundheitsamt Passau am 12.08.2026 angeordnete Abkochgebot weiterhin uneingeschränkt gilt.
Im Rahmen der Trinkwasseruntersuchungen wurde ein Nachweis von Enterokokken festgestellt. Zur weiteren Überprüfung und Verifizierung des Befundes wurden bereits zusätzliche Probenahmen durchgeführt. Weitere Untersuchungen erfolgen derzeit.
Das Abkochgebot gilt weiterhin für die in unserer vorangegangenen Information vom 12.08.2026 genannten Versorgungsbereiche. Eine Übersicht der betroffenen und ausgenommenen Bereiche finden Sie in dieser Mitteilung.
Bitte beachten Sie weiterhin folgende Anweisungen des Gesundheitsamtes Passau:
Leitungswasser ausschließlich abgekocht trinken.
Wasser einmalig sprudelnd aufkochen und anschließend langsam über einen Zeitraum von mindestens 10 Minuten abkühlen lassen. Die Verwendung eines Wasserkochers wird empfohlen.
Für die Zubereitung von Nahrung, zum Zähneputzen und zum Reinigen offener Wunden ausschließlich abgekochtes Leitungswasser verwenden.
Für die Toilettenspülung und andere Zwecke kann das Leitungswasser weiterhin uneingeschränkt verwendet werden.
Bitte geben Sie diese Information auch an Ihre Mitbewohner und Nachbarn weiter und achten Sie insbesondere darauf, dass besonders schutzbedürftige Personen in Ihrem Umfeld erreicht werden.
Gemeinsam mit dem Gesundheitsamt Passau und dem beauftragten Labor führt der Markt Ortenburg die erforderlichen Untersuchungen und Maßnahmen mit größtmöglicher Sorgfalt durch. Ziel ist es, die Ursache des Befundes zu klären und eine sichere und zuverlässige Trinkwasserversorgung schnellstmöglich wieder uneingeschränkt zu gewährleisten.
Das Abkochgebot bleibt bis auf Weiteres bestehen. Wir informieren Sie umgehend, sobald das Trinkwasser wieder ohne Einschränkungen genutzt werden kann.