Handlungsanweisung für Einkaufshilfe und Besorgungsdienst

24. 03. 2020

Einkaufshilfen und Besorgungsdienste für Risikogruppen sind in der derzeitigen Corona-Krise ein wichtiges Angebot, damit SeniorInnen und alle anderen Risikogruppen vor einer Ansteckung geschützt werden können.

Doch um Risikogruppen aber auch Helfer vor einer Ansteckung zu schützen, müssen grundlegende Verhaltensregeln und Handlungsanweisungen dringend eingehalten werden.

- Persönliche Kontakte der Einkäufer zu den Personen der Risikogruppe, für die eingekauft wird, sind unbedingt zu vermeiden. Wo keine Überweisung oder eine Sammelabrechnung nach der Krise möglich ist, ist Bargeld am besten dort zu hinterlegen, wo dann der Einkauf platziert wird.
Am einfachsten ist hier folgendes System: Der Helfer kontaktiert telefonisch vor Auslieferung der Lebensmittel den Hilfesuchenden und teilt diesem den Einkaufsbetrag mit. In einem Briefumschlag wird der entsprechende Betrag vom Hilfesuchenden am Übergabeort hinterlegt. Der Helfer deponiert die Einkäufe mit dem Kassenbon in einem Kuvert am Übergabeort und nimmt sich das abgezählte Geld mit. Alles geschieht völlig kontaktlos.

- Auch müssen die Helfer untereinander die derzeitigen Vorgaben zum Schutz vor Ansteckung unbedingt einhalten. Der Kontakt der Helfer untereinander sollte vor allem telefonisch erfolgen. Der Einkaufs- und Besorgungsdienst sollte im abwechselnden Turnus von einem Helfer ausgeführt werden.

All diese Maßnahmen sind nötig, um die Verbreitung des Corona-Virus zu verlangsamen bzw. einzudämmen und daher strikt einzuhalten. Dies bedarf einer guten Organisation der Helfer untereinander, aber auch die Zusammenarbeit mit den jeweiligen Gemeinden und den Helfergruppen ist hier wichtig.

Um einen möglichst weitgehenden Gleichlauf der Systeme im Landkreis Passau zu haben, sollten all diese Vorgaben eingehalten werden.