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Corona: Soforthilfe für Unternehmen

01. 04. 2020

Die Regierung hat das Soforthilfeprogramm geändert, das sich an Betriebe und Freiberufler richtet, die durch die Corona-Krise in eine existenzbedrohliche Wirtschaftslage und in Liquiditätsengpässe geraten sind. Der Förderbeitrag wurde erhöht, ausserdem müssen private liquide Mittel nicht (mehr) zur Deckung des Liquiditätsengpasses eingesetzt werden.

 

Wenn Sie von den höheren Konditionen des Bundes- und Landesprogramms profitieren wollen, stellen Sie bitte einen neuen elektronischen Antrag.

Weitere Informationen sowie das Antragsformular für Soforthilfe finden Sie unter https://www.stmwi.bayern.de/soforthilfe-corona/

 

Der Markt Ortenburg unterstützt Sie bei der Antragstellung. Bei Fragen wenden Sie sich an Bürgermeister Stefan Lang unter stefan.lang@ortenburg.de oder an Ihren Steuerberater. 

 

Definition zum Liquiditätsengpass:

 

Ein Liquiditätsengpass liegt vor, wenn infolge der Corona-Pandemie die fortlaufenden Einnahmen aus dem Geschäftsbetrieb voraussichtlich nicht ausreichen, um die Verbindlichkeiten in den auf die Antragstellung folgenden drei Monaten aus dem fortlaufenden erwerbsmäßigen Sach- und Finanzaufwand (bspw. gewerbliche Mieten, Pachten, Leasingraten) zu zahlen.

 

 

Veranstaltungen

Nächste Veranstaltungen:

01. 04. 2024 - Uhr bis 16:00 Uhr

 

01. 04. 2024 - Uhr bis 16:00 Uhr