Dokumentation zu weniger wettbewerbsverzerrenden Mitteln und Stellungnahme Bundesnetzagentur

Ortenburg, den 24. 06. 2014

Der Markt Ortenburg hat eine Analyse gemäß Breitbandrichtlinie, Ziffer 4.1.3 durchgeführt, ob die Deckung des tatsächlichen und prognostizierten Bedarfs an Breitbandinfrastruktur nicht mit weniger Wettbewerb verzerrenden Mitteln erreicht werden kann. Die Dokumentation ist im nachfolgenden Dokument nach Nr. 4.1.3 BbR dargestellt.

 

Der Markt Ortenburg hat weiterhin eine Anfrage an die Bundesnetzagentur gerichtet, ob und unter welchen Bedingungen die wettbewerbsverzerrende Wirkung der Förderung mit Mitteln der Vorabregulierung reduziert werden kann. Die Stellungnahme der Bundesnetzagentur wird nachfolgend veröffentlicht.