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Markterkundungsverfahren im Rahmen der Richtlinie zur Förderung des Aufbaus von Hochgeschwindigkeitsnetzen in Gewerbe- und Kumulationsgebieten in Bayern (BbR)

Ortenburg, den 15. 04. 2014

Der Freistaat Bayern fördert mit der Richtlinie zur Förderung des Aufbaus von Hochgeschwindigkeitsnetzen in Gewerbe- und Kumulationsgebieten in Bayern (BbR) den sukzessiven Aufbau von hochleistungsfähigen Breitbandnetzen in Gewerbe- und Kumulationsgebieten mit Übertragungsraten von mindestens 50 Mbit/s im Downstream und mindestens 2 Mbit/s im Upstream(Netze der nächsten Generation, NGA-Netze) dort, wo er nicht marktgetrieben erfolgt.

 

Der Markt Ortenburg hat Bedarfsermittlungen durchgeführt. Diese haben ergeben, dass insgesamt drei Unternehmen i. S. v. § 2 Abs. 1 Satz 1 Umsatzsteuergesetz (UStG) Bedarf an einer Übertragungsrate von mindestens 50 Mbit/s im Downstream und mindestens 2 Mbit/s im Upstream haben.


Der Markt Ortenburg hat auf dieser Grundlage entsprechend der Lokalisierung dieses Bedarfs drei Kumulationsgebiete (Holzkirchen, Göbertsham und Afham mit Gewerbegebiet) für den Aufbau eines NGA-Netzes festgelegt.
 

Bevor Fördermittel eingesetzt werden können, hat der Markt Ortenburg gemäß Nr. 4.1.1 Abs. 5 BbR zu ermitteln, ob private Investoren einen eigenwirtschaftlichen flächendeckenden Ausbau eines NGA-Netzes in  den Erschließungsgebieten vorsehen. Erst wenn dies nicht der Fall ist, kann der Markt Ortenburg ein Auswahlverfahren zur Bestimmung eines dann geförderten Anbieters durchführen.

 

Der Markt Ortenburg bittet daher Betreiber elektronischer Kommunikationsnetze mitzuteilen

  • ob sie sich ohne finanzielle Beteiligung Dritter in der Lage sehen, in den kommenden drei Jahren zu marktüblichen Bedingungen bedarfsgerechte Breitbanddienste in den Erschließungsgebieten anzubieten bzw.
  • ob zumindest Breitbanddienste mit Übertragungsraten von mindestens 25 Mbit/s im Downstream und von mindestens 2 Mbit/s im Upstream in den kommenden drei Jahren in den Erschließungsgebieten angeboten werden.

 

Sofern ein Netzausbau geplant ist, bitten wir Sie, einen verbindlichen und detaillierten Projekt- und Zeitplan, der die geplanten Investitionen glaubhaft und nachvollziehbar macht, dem Markt Ortenburg bis spätestens 30.05.2014 zu übersenden. Im Projekt- und Zeitplan sind insbesondere Meilensteine in Zeitabständen von nicht länger als 6 Monaten so zu definieren, dass deren Einhaltung auf Nachfrage des Marktes Ortenburg kontrolliert werden kann. Kommt der private Investor diesen selbst gesetzten Meilensteinen nicht nach, kann der Markt Ortenburg mit der Auswahl eines Netzbetreibers gemäß Nr. 4.3 BbR fortfahren.

 

Die Ergebnisse der Markterkundung werden auf der Homepage des Marktes Ortenburg veröffentlicht.

 

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