Gewerbegebiet Afham - Erweiterung II
Direkt an der Staatsstraße 2119 (Vilshofen – Bad Griesbach) gelegen, erstreckt sich das neue Gewerbegebiet Afham – Erweiterung II auf einer Fläche von 39.600 m ².
Versorgungsanlagen für Wasser, Trennkanalisation, Kommunikation, Strom und Gas sind vorhanden.
Der Verkaufspreis beträgt derzeit ca. 45,00 Euro je m ² Grundstücksfläche incl. Erschließungskosten.
Hier die wichtigsten Festsetzungen des Bebauungsplanes:
- Abweichende Bauweise (§ 22 Abs. 4)
Es sind alle Hausformen ohne Längenbeschränkung zulässig. Die Abstandsregelungen gemäß Art. 6 BayBO sind anzuwenden.
Innere Abstandsflächen sind davon nicht berührt, soweit keine brandschutzrechtlichen und gesundheitlichen Bedenken (Belichtung, Belüftung) bestehen.
- Wandhöhe als Höchstmaß WH 10,00 m nach Planeintrag
Die Wandhöhe ist das Maß von der natürlichen Geländeoberfläche bis zum Schnittpunkt der Wand mit der Dachhaut oder bis zum oberen Abschluss der Wand.
- Zahl der Vollgeschoße: II als Höchstmaß
- Wohnungen (auch für Aufsichtspersonen oder Betriebsleiter) sind nicht zugelassen
(§ 9 Abs. 1 Nr. 6 BauGB und §§ 8 und 9 Abs. 3 Nr. 1 BauNVO)
- Werbeanlagen und Hinweisschilder müssen so gestaltet sein, dass sie sich nach Maßstab, Art, Werkstoff und Farbe in das Gesamterscheinungsbild einfügen. Fremdprodukt-Werbung ist jedoch unzulässig. Werbeanlagen über 1 m² sind genehmigungspflichtig. Auf die Vorschriften des Art. 57 Abs. 1 Nr. 11 BayBO wird verwiesen. Den Straßenverkehr beeinflussende Leuchtreklamen im unmittelbaren Einwirkungsbereich der St 2119 sind unzulässig (wie grelle Farben, Farbmischungen und Wechsellicht), damit Verkehrsteilnehmer nicht geblendet bzw. irritiert werden.