Gewerbegebiet Afham - Erweiterung II
Direkt an der Staatsstraße 2119 (Vilshofen – Bad Griesbach) gelegen, erstreckt sich das neue Gewerbegebiet Afham – Erweiterung II auf einer Fläche von 39.600 m ².
Versorgungsanlagen für Wasser, Trennkanalisation, Kommunikation, Strom und Gas sind vorhanden.
Der Verkaufspreis beträgt derzeit ca. 45,00 Euro je m ² Grundstücksfläche incl. Erschließungskosten.
Hier die wichtigsten Festsetzungen des Bebauungsplanes:
- Abweichende Bauweise (§ 22 Abs. 4)
Es sind alle Hausformen ohne Längenbeschränkung zulässig. Die Abstandsregelungen gemäß Art. 6 BayBO sind anzuwenden.
Innere Abstandsflächen sind davon nicht berührt, soweit keine brandschutzrechtlichen und gesundheitlichen Bedenken (Belichtung, Belüftung) bestehen.
- Wandhöhe als Höchstmaß WH 10,00 m nach Planeintrag
Die Wandhöhe ist das Maß von der natürlichen Geländeoberfläche bis zum Schnittpunkt der Wand mit der Dachhaut oder bis zum oberen Abschluss der Wand.
- Zahl der Vollgeschoße: II als Höchstmaß
- Wohnungen (auch für Aufsichtspersonen oder Betriebsleiter) sind nicht zugelassen
(§ 9 Abs. 1 Nr. 6 BauGB und §§ 8 und 9 Abs. 3 Nr. 1 BauNVO)
- Werbeanlagen und Hinweisschilder müssen so gestaltet sein, dass sie sich nach Maßstab, Art, Werkstoff und Farbe in das Gesamterscheinungsbild einfügen. Fremdprodukt-Werbung ist jedoch unzulässig. Werbeanlagen über 1 m² sind genehmigungspflichtig. Auf die Vorschriften des Art. 57 Abs. 1 Nr. 11 BayBO wird verwiesen. Den Straßenverkehr beeinflussende Leuchtreklamen im unmittelbaren Einwirkungsbereich der St 2119 sind unzulässig (wie grelle Farben, Farbmischungen und Wechsellicht), damit Verkehrsteilnehmer nicht geblendet bzw. irritiert werden.
Veranstaltungen
Nächste Veranstaltungen:
19. 04. 2024
20. 04. 2024 - Uhr