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Gewerbegebiet Afham - Erweiterung II

Direkt an der Staatsstraße 2119 (Vilshofen – Bad Griesbach) gelegen, erstreckt sich das neue Gewerbegebiet Afham – Erweiterung II auf einer Fläche von 39.600 m ².

Versorgungsanlagen für Wasser, Trennkanalisation, Kommunikation, Strom und Gas sind vorhanden.

Der Verkaufspreis beträgt derzeit ca. 45,00 Euro je m ² Grundstücksfläche incl. Erschließungskosten.

 

Hier die wichtigsten Festsetzungen des Bebauungsplanes:

  • Abweichende Bauweise (§ 22 Abs. 4)

Es sind alle Hausformen ohne Längenbeschränkung zulässig. Die Abstandsregelungen gemäß Art. 6 BayBO sind anzuwenden.

Innere Abstandsflächen sind davon nicht berührt, soweit keine brandschutzrechtlichen und gesundheitlichen Bedenken (Belichtung, Belüftung) bestehen.

 

  • Wandhöhe als Höchstmaß WH 10,00 m nach Planeintrag

Die Wandhöhe ist das Maß von der natürlichen Geländeoberfläche bis zum Schnittpunkt der Wand mit der Dachhaut oder bis zum oberen Abschluss der Wand.

 

  • Zahl der Vollgeschoße:                II als Höchstmaß

 

  • Wohnungen (auch für Aufsichtspersonen oder Betriebsleiter) sind nicht zugelassen

        (§ 9 Abs. 1 Nr. 6 BauGB und §§ 8 und 9 Abs. 3 Nr. 1 BauNVO)

 

  • Werbeanlagen und Hinweisschilder müssen so gestaltet sein, dass sie sich nach Maßstab, Art, Werkstoff und Farbe in das Gesamterscheinungsbild einfügen. Fremdprodukt-Werbung ist jedoch unzulässig. Werbeanlagen über  1 m² sind genehmigungspflichtig. Auf die Vorschriften des Art. 57 Abs. 1 Nr. 11 BayBO wird verwiesen. Den Straßenverkehr beeinflussende Leuchtreklamen im unmittelbaren Einwirkungsbereich der St 2119 sind unzulässig (wie grelle Farben, Farbmischungen und Wechsellicht), damit Verkehrsteilnehmer nicht geblendet bzw. irritiert werden.
Lageplan
Download: Lageplan (vergrößert)

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